Arbeits- und Sozialverhalten

Grundsätzliches zum Arbeits- und Sozialverhalten

  • Die Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens erfolgt grundsätzlich unter Berücksichtigung der im Erlass „Zeugnisse in den allgemeinbildenden Schulen“ genannten Kriterien.
  • Die Kriterien einer Beurteilungsstufe müssen nicht alle zutreffen, um die Einstufung einer Schülerin oder eines Schülers in die entsprechende Stufe zu begründen.
  • Die Beurteilung erfolgt nicht rein quantitativ nach der Zuordnung einzelner Kriterien.
  • Die besonders deutliche Ausprägung eines einzelnen Kriteriums kann die Vergabe der entsprechenden Beurteilung nach oben oder unten begründen.
  • Eine Beurteilung mit der Stufe D oder E ist auf dem Zeugnis zu begründen.
  • Das Klassenleitungsteam unterbreitet in Absprache mit den Hauptfachlehrkräften einen Vorschlag für die Zeugniskonferenz.

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