MAV

Im Unterschied zum Personalrat an einer staatlichen Schule wird die Personalvertretung an Schulen in freier Trägerschaft als Mitarbeitervertretung (MAV) bezeichnet. Der Arbeit der MAV liegt die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) zu Grunde.

Die Unterschiede zum Personalvertretungsgesetz gründen u.a. auf dem besonderen Vertrauensverhältnis zwischen dem kirchlichem Arbeitgeber und seinen Angestellten.

Die Mitarbeitervertretung am Mariano-Josephinum hat unter anderem folgende Schwerpunkte:

  • Vertreten der Interessen der Mitarbeiter gegenüber Schulleitung und Arbeitgeber
  • Kontakt und inhaltlicher Austausch mit den MAVen anderer Schulen
  • Beratung in Laufbahn-, Besoldungs- und Arbeitsvertragsrecht
  • Planung und Durchführung gemeinschaftsfördernder Unternehmungen